Der Beratungseinsatz: Pflicht ab Pflegegrad 2

Der Beratungseinsatz
für die Pflegekasse


Mehr als nur Kontrolle.

Diese Aussage werden Sie bei uns nie hören: "Wir brauchen noch mal schnell Ihre Unterschrift für die Pflegekasse" 



Die Pflegeberater*innen von Haushalt PLUS nehmen sich Zeit für Ihre Fragen rund um die Pflege zu Hause und geben Ihnen wertvolle Tipps. 


Pflegegrad

1


Das Beratungsgespräch mit Ihrem Pflegeberater ist freiwillig und kann halbjährlich stattfinden.


Pflegegrad

2 und 3


Das Beratungsgespräch ist für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend und muss halbjährlich abgerufen werden.



Wenn bereits ein Pflegedienst im Einsatz ist, dann kann das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Pflegeberater halbjährlich als Ergänzung statt finden.

Pflegegrad 4 und 5

 

Das Beratungsgespräch ist für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend und muss vierteljährlich abgerufen werden.



Wenn bereits ein Pflegedienst im Einsatz ist, dann kann das Beratungsgespräch mit Ihrem persönlichen Pflegeberater vierteljährlich als Ergänzung statt finden.

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