Der Pflegeantrag

Auf dem Weg zum Pflegegrad - 

der Antrag auf Pflegeleistungen


Der Weg zu einem Pflegegrad führt über ein Punktesystem, dass seit

2017 in der jetzigen Form mit einiges Anpassungen besteht.


Wie und wo beantrage ich einen Pflegegrad?


Es ist ein Antrag bei der Pflegekasse in schriftlicher Form erforderlich. Den Antrag können sie entweder telefonisch anfordern oder auf der Homepage der Kasse herunterladen. Beim Ausfüllen bieten z.B. die Pflegestützpunkte in der Gegend Unterstützung.


Sie sollten sich überlegen, welche Leistungsart sie beantragen wollen: entweder das sogenannte „Pflegegeld“, wenn die Hilfe von Angehörigen oder Freunden durchgeführt wird. Oder die sogenannten „Pflegesachleistungen“ oder "Kombinationsleistung" - also eine Hilfe durch einem Pflegedienst für Duschen oder Anziehen. Die Leistungsart kann später auch noch angepasst werden, wenn sich die individuellen Verhältnisse ändern.


Was ist beim Ausfüllen des Antrages wichtig?


Es ist wichtig, dass folgende Punkte ausgefüllt werden, damit es nicht zu Rückfragen und damit Verzögerungen bei der Antragstellung kommt:

  • Leistungsart, also Pflegegeld oder Pflegesachleistung?
  • Vorversicherungszeit, seit wann bei der Kasse versichert
  • Beihilfeansprüche ja/nein
  • Bankverbindung für ggf. zu zahlendes Pflegegeld
  • Wichtig: Unterschrift 😊


Nachdem der Antrag bei der Kasse eingegangen ist, bekommen Sie innerhalb von ca. vierzehn Tagen einen Termin für ein persönliches Gespräch mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD). Wenn es die Situation erfordert, kann die Begutachtung auch telefonisch stattfinden. Der MD ist eine unabhängige Institution, die im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Begutachtungen für einen Pflegegrad vornehmen.


Nach der Begutachtung durch den MD erhält die Pflegekasse das Gutachten und erteilt dann den Bescheid. Für die Bearbeitung des Antrages hat die Kasse 25 Arbeitstage Zeit. Nach dem Fristablauf muss die Pflegekasse für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 EUR an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zahlen. Dies geschieht automatisch und muss nicht extra beantragt werden.

Hilfreiche Links:


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