Was verbirgt sich hinter dem

Begriff Pflegegrad?



Der Weg zu einem Pflegegrad führt über ein Punktesystem, dass seit

2017 in der jetzigen Form mit einiges Anpassungen besteht.




Dazu werden in sechs Lebensbereichen die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt. Zu jedem Bereich werden in der einer meist persönlichen Begutachtung durch den sogenannten Medizinischen Dienst (MD) verschiedene Einzelkriterien betrachtet. Der MD arbeitet im Auftrag der Kranken- und Pflegekassen.


Für jedes dieser Einzelkriterien werden dann Punkte vergeben. Die Höhe der Punkte orientiert sich daran, wie sehr die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Je schwerwiegender die Beeinträchtigung ist, und damit der Hilfebedarf, desto höher ist die vergebene Punktzahl.


Die Ergebnisse aus den einzelnen Bereichen gehen unterschiedlich stark in die Berechnung des Pflegegrades ein. Zum Beispiel der Bereich der „Selbstversorgung“ mit Hilfebedarf beim Duschen, Waschen und Anziehen ist zu 40% an der Gesamtpunktzahl beteiligt.


Aus der entstandenen Gesamtpunktzahl, die der Medizinische Dienst feststellt, wird dann der Pflegegrad abgeleitet.


Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade. Der Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten bewilligt. Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2 usw. Bei Kindern gibt es spezielle Kriterien zur Beurteilung. Durch einen festgestellten Pflegegrad ist man berechtigt, bestimmte Leistungen zur Entlastung und Unterstützung des Pflegebedürftigen und der Angehörigen zu erhalten.


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